Immobiliensteuern in Zypern für ausländische Investoren: Der komplette Leitfaden 2026

Immobiliensteuern in Zypern für ausländische Investoren: Der komplette Leitfaden 2026

Zypern gehört seit Langem zu den steuerlich günstigsten Standorten in der Europäischen Union, um Wohnimmobilien zu besitzen, und eine weitreichende Steuerreform, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat mehrere der für Käufer wichtigsten Regeln neu gestaltet. Dieser Leitfaden legt Zahl für Zahl dar, was ein ausländischer Investor beim Kauf, beim Halten, bei der Vermietung und beim späteren Verkauf einer Immobilie in der Republik Zypern tatsächlich zahlt. Jeder nachstehende Satz wurde anhand aktueller offizieller Quellen und der Big-Four-Beratungsgesellschaften überprüft; wo eine Regel eine Übergangsregelung ist oder kürzlich geändert wurde, ist dies gekennzeichnet.

Eine kurze, aber wichtige Einordnung: Zypern ist ein EU-Mitgliedstaat und Teil der Eurozone (alle Preise und Steuern lauten in Euro), und sein Rechtssystem wurzelt im englischen Common Law, was die Eigentumsübertragung für Käufer aus Common-Law-Rechtsordnungen vertraut macht. Der Immobilienkauf eröffnet Optionen für einen Aufenthalt, niemals für eine Staatsbürgerschaft — das zyprische Investitionsprogramm (Staatsbürgerschaft) wurde im November 2020 abgeschafft, und wer einen “Pass durch Immobilien” suggeriert, führt Sie in die Irre.

Wer kaufen darf und wie das Eigentum gesichert wird

Angehörige jeder Nationalität können in Zypern 100 % Volleigentum (Freehold) erwerben. EU- und EWR-Bürger kaufen zu genau denselben Bedingungen wie Zyprer. Käufer aus Nicht-EU-Ländern benötigen zusätzlich die Genehmigung des Ministerrats — eine Befugnis, die an die Bezirksbeamten (District Officers) delegiert ist —, was bei einem Eigenheim Routine ist, in der Regel einige Monate dauert und Sie nicht daran hindert, den Besitz zu übernehmen oder den Kauf abzuschließen. Das Eigentum wird beim Department of Lands and Surveys (dem Grundbuchamt) eingetragen. Bei Off-Plan-Käufen wird der Kaufvertrag beim Grundbuchamt hinterlegt, um Ihnen den Schutz der “specific performance” (Anspruch auf Erfüllung in Natur) zu gewähren, der Ihr Recht an der Immobilie gegenüber dem Bauträger sichert, noch bevor ein gesonderter Eigentumstitel ausgestellt wird.

Mehrwertsteuer auf ein neues Eigenheim: 5 % gegenüber 19 %

Die Mehrwertsteuer ist die einzelne größte Steuer, mit der die meisten Neubaukäufer konfrontiert sind. Der Regelsatz beträgt 19 %. Eine Privatperson jedoch, die eine Immobilie als ihren eigenen Haupt- und dauerhaften Wohnsitz erwirbt, kann für einen Teil des Kaufpreises einen ermäßigten Satz von 5 % in Anspruch nehmen. Das ist von enormer Bedeutung: Bei einer Wohnung im Wert von 400.000 € beläuft sich der Unterschied zwischen 19 % und 5 % auf den qualifizierten Anteil auf Zehntausende von Euro.

Nach den nun geltenden Regeln wird der Satz von 5 % auf gedeckelter Basis angewendet und nicht auf die gesamte Immobilie:

Parameter Schwelle für 5 % Mehrwertsteuer
Ermäßigter Satz gilt für die ersten 130 m² überbaute Fläche
Für 5 % qualifizierter Immobilienwert bis zu 350.000 €
Maximaler Gesamttransaktionswert 475.000 €
Maximale überbaute Gesamtfläche 190 m²
Fläche zwischen 130 m² und 190 m² mit 19 % besteuert

In der Praxis werden die ersten 130 m² bis zu einem Wert von 350.000 € mit 5 % besteuert; Fläche oder Wert darüber (innerhalb der äußeren Grenzen von 190 m²/475.000 €) werden mit 19 % besteuert. Überschreitet die Immobilie die äußeren Obergrenzen vollständig, gilt der Regelsatz von 19 % für den gesamten Kauf. Die Vergünstigung gilt nur für Privatpersonen (nicht für Unternehmen), die das Eigenheim als ihren Hauptwohnsitz nutzen, und sie steht unabhängig von der Nationalität zur Verfügung.

Die 10-Jahres-Bedingung und die Rückforderung

Der ermäßigte Satz ist mit einer fortlaufenden Verpflichtung verbunden: Die Immobilie muss 10 Jahre lang Ihr Hauptwohnsitz bleiben. Wenn Sie sie vor Ablauf von zehn Jahren verkaufen oder vermieten (einschließlich kurzfristiger Ferienvermietung), müssen Sie den Steuerbeauftragten (Tax Commissioner) benachrichtigen — in der Regel innerhalb von 30 Tagen — und die Mehrwertsteuerdifferenz (die 14 Prozentpunkte Abstand zwischen 5 % und 19 %) anteilig für die verbleibenden Jahre zurückzahlen. Ein Investor, der ausschließlich zur Vermietung kauft, qualifiziert sich daher nicht für die 5 % und sollte 19 % Mehrwertsteuer einplanen oder eine Bestandsimmobilie kaufen, bei der keine Mehrwertsteuer anfällt.

Hinweis zur Übergangsregelung: Zypern führt dieses gedeckelte Regime schrittweise ein. Ein Übergangsfenster mit Vergünstigungen nach den älteren, großzügigeren Regeln läuft für Projekte, die bereits eine Baugenehmigung in der Pipeline hatten, bis in das Jahr 2026 hinein, und die Gesetzgebung hat bestimmte Erklärungsfristen bis 2026 verlängert. Da die Berechtigung von den konkreten Daten Ihrer Baugenehmigung abhängt, lassen Sie sich die genaue Behandlung eines bestimmten Projekts vor der Unterzeichnung von einem zyprischen Anwalt bestätigen.

Übertragungsgebühren gegenüber Mehrwertsteuer — Sie zahlen in der Regel nicht beides

Immobilienübertragungsgebühren werden vom Grundbuchamt erhoben, wenn das Eigentum auf Ihren Namen übertragen wird, und zwar nach einer progressiven Staffel des Immobilienwerts:

Wertband der Immobilie Satz der Übertragungsgebühr
Bis zu 85.000 € 3 %
85.001 € – 170.000 € 5 %
Über 170.000 € 8 %

Zwei Vergünstigungen machen dies in der Praxis weitaus leichter. Erstens gilt eine seit Langem bestehende Ermäßigung um 50 % auf diese Übertragungsgebühren. Zweitens — und das ist der entscheidende Punkt für Neubaukäufer — sind dort, wo beim Kauf Mehrwertsteuer erhoben wurde, überhaupt keine Übertragungsgebühren zu zahlen. Mit anderen Worten: Eine neue Off-Plan-Immobilie zieht Mehrwertsteuer (zu 5 % oder 19 %), aber keine Übertragungsgebühren nach sich, während eine Bestandsimmobilie Übertragungsgebühren (zum ermäßigten Satz von 50 %), aber keine Mehrwertsteuer nach sich zieht. Sie sollten nicht damit rechnen, bei derselben Transaktion beides zu zahlen.

Stempelsteuer und die Reform 2026

Historisch erhob Zypern Stempelsteuer auf Kaufverträge zu moderaten Sätzen (bis zu 0,2 %). Im Rahmen der Steuerreform berichten zahlreiche juristische und Big-Four-Kommentare aus dem Jahr 2026, dass die Stempelsteuer auf Verträge zum 1. Januar 2026 abgeschafft wurde. In absoluten Zahlen ist dies eine geringe Ersparnis, sie beseitigt jedoch einen Verwaltungsschritt. Wie bei jeder kürzlich geänderten Regel sollten Sie die aktuelle Behandlung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung mit Ihrem Anwalt bestätigen.

Keine jährliche Grundsteuer auf unbewegliches Vermögen

Einer der echten strukturellen Vorteile Zyperns: Die nationale Grundsteuer auf unbewegliches Vermögen wurde 2017 abgeschafft und ist nicht zurückgekehrt. Es gibt keine wiederkehrende jährliche vermögenssteuerähnliche Abgabe auf den Wert Ihrer zyprischen Immobilie. Eigentümer zahlen weiterhin moderate lokale Abgaben — kommunale oder gemeindliche Gebühren, Müllabfuhr und Beiträge zur Abwasserbehörde —, doch handelt es sich dabei in der Regel um geringe jährliche Beträge, die auf der Immobilie basieren, und nicht um eine wertbezogene Steuer.

Keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer

Zypern erhebt keine Erbschaftsteuer, keine Nachlassabgabe und keine Schenkungsteuer. Immobilien können ohne eine zyprische Erbschaftsabgabe an Erben übergehen — ein bedeutsamer Faktor für Käufer, die an die Nachfolge und das Halten von Immobilien über Generationen hinweg denken. (Ihr Heimatland kann die Erbschaft weiterhin nach seinen eigenen Regeln besteuern, weshalb eine grenzüberschreitende Nachlassplanungsberatung ratsam ist.)

Kapitalertragsteuer beim Verkauf: 20 % mit lebenslangen Freibeträgen

Wenn Sie schließlich verkaufen, unterliegen Gewinne aus zyprischem unbeweglichem Vermögen der Kapitalertragsteuer zu einem einheitlichen Satz von 20 %. Entscheidend ist, dass die Kapitalertragsteuer auf den Gewinn erhoben wird, nicht auf den Verkaufspreis: Sie ziehen die ursprünglichen Anschaffungskosten ab, und abzugsfähige Aufwendungen wie Übertragungsgebühren, Anwaltskosten und Verbesserungsarbeiten können zusammen mit der Indexierung berücksichtigt werden. Gewinne aus börsennotierten Wertpapieren bleiben vollständig von der Kapitalertragsteuer befreit.

Die Reform 2026 hat die lebenslangen Freibeträge, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern, erheblich erhöht:

Art des Freibetrags Lebenslanger Betrag (ab 1. Jan. 2026)
Privater Hauptwohnsitz 150.000 € (zuvor 85.430 €)
Landwirtschaftliche Flächen (Landwirte) 50.000 € (zuvor 25.629 €)
Jede sonstige Veräußerung 30.000 € (zuvor 17.086 €)

Es handelt sich um kumulative lebenslange Freibeträge, nicht um solche je Transaktion, und sie unterliegen einer lebenslangen Gesamtobergrenze. Für einen Eigennutzer, der sein zyprisches Hauptdomizil verkauft, kann der Freibetrag von 150.000 € für den Hauptwohnsitz die Kapitalertragsteuer auf einen großen Teil des Gewinns beseitigen. (Hinweis: Ab 2026 wurde die Regel, die Anteilsveräußerungen an immobilienreichen Gesellschaften erfasst, verschärft, wobei die maßgebliche Schwelle für zyprisches Immobilienvermögen von 50 % auf 20 % gesenkt wurde — relevant für Unternehmensstrukturen und nicht für einen einfachen privaten Eigenheimkauf.)

Das Non-Dom-Regime: 0 % auf Dividenden, Zinsen und Mieten für 17 Jahre

Das zyprische Non-Dom-Regime (“non-domiciled”) ist einer der Hauptgründe, warum internationale Investoren sich dort niederlassen, und die Reform 2026 hat es unverändert beibehalten. Eine Privatperson, die in Zypern steuerlich ansässig wird, aber ihren Wohnsitz (Domizil) nicht in Zypern hat, ist vom Sonderverteidigungsbeitrag (Special Defence Contribution, SDC) befreit — der Steuer, die andernfalls auf passive Einkünfte anfallen würde. In der Praxis zahlt ein qualifizierter Non-Dom 0 % SDC auf Dividenden, 0 % auf Zinsen und 0 % auf Mieteinnahmen für bis zu 17 Jahre.

Zwei weitere Punkte aus dem Jahr 2026 sind wissenswert. Erstens wurde der SDC auf Mieteinnahmen vollständig abgeschafft — sodass selbst in Zypern domizilierte Einwohner die alte mietbezogene SDC-Ebene nicht mehr zahlen. Zweitens wurde für domizilierte Personen der SDC-Satz auf Dividenden von 17 % auf 5 % für ab 2026 erzielte Gewinne gesenkt. Für einen Non-Dom-Investor bleibt die Kernaussage jedoch einfach: Passive Kapitalerträge können während des 17-Jahres-Fensters weitgehend frei von SDC fließen. Sie müssen die steuerliche Ansässigkeit in Zypern gleichwohl tatsächlich begründen (zum Beispiel über die 60-Tage- oder 183-Tage-Tests) und sich zur Qualifikation beraten lassen.

Wie Mieteinnahmen besteuert werden

Mietgewinne sind nicht von der normalen Einkommensteuer abgeschirmt. Wenn Sie eine zyprische Immobilie vermieten, ist die Miete für eine in Zypern steuerlich ansässige Person zu den progressiven Einkommensteuersätzen steuerpflichtig. Nach der Reform stellen sich die Stufen im Wesentlichen wie folgt dar:

  • Bis zu 22.000 € — 0 %
  • 22.001 € – 32.000 € — 20 %
  • 32.001 € – 42.000 € — 25 %
  • 42.001 € – 72.000 € — 30 %
  • Über 72.000 € — 35 %

Zwei mildernde Merkmale helfen Vermietern. Ein pauschaler Abzug von 20 % von der Bruttomiete ist für Abnutzung und Instandhaltung zulässig (sodass nur 80 % der Bruttomiete steuerpflichtig sind), und, wie erwähnt, wurde der alte SDC von 3 % auf Mieteinnahmen abgeschafft. Nichtansässige werden nur auf ihre Einkünfte aus zyprischer Quelle besteuert, und der persönliche steuerfreie Grundbetrag bedeutet, dass geringere Mieteinnahmen wenig oder gar keine Einkommensteuer nach sich ziehen können. Die kurzfristige Ferienvermietung wird in Bezug auf Betrieb und Lizenzierung anders behandelt und ist tendenziell mit höheren laufenden Kosten verbunden, weshalb Sie sie getrennt von der Langzeitvermietung kalkulieren sollten.

Aufenthalt durch Investition — Aufenthalt, kein Pass

Immobilienkäufer verbinden den Kauf häufig mit der zyprischen Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence). Nach dem beschleunigten Verfahren gemäß Verordnung 6(2) sind die Kernvoraussetzungen eine Investition von mindestens 300.000 € (zzgl. Mehrwertsteuer) in eine neue Immobilie (Erstmarkt), zusammen mit einem gesicherten jährlichen Einkommen aus dem Ausland von mindestens 50.000 €, erhöht um rund 15.000 € für einen Ehepartner und 10.000 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Dies gewährt einen Daueraufenthalt, der 2023 verschärft wurde — es ist ausdrücklich keine Staatsbürgerschaft, und kein Immobilienkauf verleiht einen zyprischen oder EU-Pass. Betrachten Sie die Aufenthaltsgenehmigung als einen Vorteil für Lebensqualität und Mobilität und holen Sie eine unabhängige Beratung zum Einwanderungsrecht bezüglich der aktuellen Bedingungen ein.

Ein Hinweis zur Körperschaftsteuer

Investoren, die eine Immobilie über ein Unternehmen halten, sollten beachten, dass die Reform 2026 den Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf 15 % angehoben hat, wodurch Zypern an die globale Mindeststeuer der OECD angeglichen wird. Für die meisten Privatpersonen, die ein Eigenheim oder eine einzelne Mieteinheit auf ihren eigenen Namen kaufen, ist dies unerheblich, doch für strukturierte oder Portfolio-Bestände ist es von Bedeutung und sollte bei jeder Entscheidung über eine Unternehmensbeteiligung berücksichtigt werden.

Alles zusammengefügt

Für einen ausländischen Investor stellt sich das zyprische Steuerbild im Jahr 2026 ungewöhnlich übersichtlich dar: Ein neues Eigenheim zieht Mehrwertsteuer nach sich (5 %, wenn es innerhalb der Obergrenzen Ihr Hauptwohnsitz sein wird, andernfalls 19 %), aber keine Übertragungsgebühren; eine Bestandsimmobilie zieht ermäßigte Übertragungsgebühren, aber keine Mehrwertsteuer nach sich; es gibt keine jährliche Grundsteuer, keine Erbschaftsteuer und ab 2026 keine Stempelsteuer; Mietgewinne werden zu progressiven Einkommensteuersätzen mit einem Abzug von 20 % und ohne SDC besteuert; ein Verkauf wird nach großzügigen lebenslangen Freibeträgen mit 20 % Kapitalertragsteuer besteuert; und ein qualifizierter Non-Dom kann Kapitalerträge 17 Jahre lang weitgehend SDC-frei halten. Wie immer ändern sich Sätze und Übergangsregeln — jede Zahl hier sollte vor einer Verpflichtung mit einem zyprischen Anwalt oder Steuerberater anhand Ihrer konkreten Umstände bestätigt werden.

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