Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner
Die Vereinbarung zwischen Palmera und jedem registrierten Empfehlungspartner. Wie das Programm in der Praxis abläuft, erklärt das Partnerhandbuch. Maßgeblich sind diese Bedingungen.
Palmera Elite Real Estate Brokerage L.L.C.
Handelslizenz Nr. 1306924 · RERA-Lizenz Dubai 40780
Version 2.2, ersetzt die Versionen 2.1, 2.0 und 1.0. Maßgeblich ist der englische Text; siehe Ziffer 16.6.
01Vertragsparteien und Annahme
1.1 Diese Bedingungen gelten zwischen der Palmera Elite Real Estate Brokerage L.L.C. („Palmera“, „wir“, „uns“) und der natürlichen oder juristischen Person, die sich als Empfehlungspartner registriert („Partner“, „Sie“).
1.2 Sie sind an diese Bedingungen gebunden, sobald Sie ein Partnerkonto anlegen, die Bedingungen im Partnerbereich annehmen oder eine Empfehlung einreichen. Sind Sie mit ihnen nicht einverstanden, nehmen Sie am Programm nicht teil.
1.3 Das Partnerhandbuch, der Marketing Hub und alle schriftlichen Vorgaben, die wir herausgeben, sind Bestandteil dieser Bedingungen. Bei Widersprüchen zwischen dem Handbuch und diesen Bedingungen gehen diese Bedingungen vor.
02Teilnahmevoraussetzungen und Zulassung
2.1 Die Registrierung ist kostenlos. Es gibt keine Abonnementgebühr, keine Aufnahmegebühr und kein Mindestvolumen.
2.2 Sind Sie eine natürliche Person, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Registrieren Sie sich mit zutreffenden und aktuellen Angaben und halten Sie diese aktuell. Eine juristische Person registriert sich unter ihrer exakten eingetragenen Firmierung. Für die Registrierung selbst sind keine Unterlagen erforderlich; ein Identitätsnachweis wird erst vor einer Auszahlung an Sie verlangt, siehe Ziffer 7.6.
2.3 Konten werden nicht automatisch freigeschaltet. Wir prüfen jede Bewerbung und können sie nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen.
2.4 Aus der Zulassung folgt kein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Leads, Transaktionen oder Einnahmen und keine Exklusivität für ein Gebiet.
2.5 Sie sind selbst dafür verantwortlich, zu klären, ob Sie nach dem Recht Ihres Wohnsitzstaates Käufer für Immobilien im Ausland vermitteln und eine Vermittlungsvergütung entgegennehmen dürfen, und jede dort erforderliche Registrierung oder Erlaubnis einzuholen. Wir beraten hierzu nicht und geben hierzu keine Zusicherung ab.
2.6 Sie dürfen sich nicht registrieren, wenn Sie derzeit oder innerhalb der letzten 60 Tage als Kaufinteressent in einem laufenden Verkaufsgespräch mit Palmera standen.
03Unabhängiger Vermittler
3.1 Sie nehmen ausschließlich als unabhängiger Vermittler teil. Diese Bedingungen begründen kein Arbeits-, Vertretungs-, Gesellschafts-, Joint-Venture- oder Franchiseverhältnis; Sie sind nicht befugt, in irgendeiner Funktion für Palmera zu handeln.
3.2 Ihre Rolle beschränkt sich darauf, potenzielle Käufer vorzustellen. Folgendes dürfen Sie weder tun noch den Anschein erwecken, es zu tun: einen Käufer vertreten, über Preis oder Vertragsbedingungen verhandeln, Erklärungen oder Zusagen im Namen von Palmera abgeben, Palmera vertraglich binden oder eine Tätigkeit ausüben, die in irgendeiner Rechtsordnung als Immobilienmaklertätigkeit gilt.
3.3 Die gesamte Betreuung eines empfohlenen Käufers liegt bei den lizenzierten Maklern von Palmera, von der Qualifizierung über Beratung, Besichtigungen, Auswahl der Einheit, Reservierung und Vertrag bis zur Übergabe.
3.4 Sie dürfen Gelder eines Käufers zu keiner Zeit entgegennehmen, verwahren, weiterleiten oder sonst darüber verfügen, gleich in welcher Währung oder Form und gleich, ob als Anzahlung, Gebühr, Provision, Treuhandbetrag oder unter anderer Bezeichnung. Käufer zahlen unmittelbar an den Bauträger. Ein Verstoß gegen diese Ziffer berechtigt zur fristlosen Beendigung und führt zum Verfall noch nicht ausgezahlter Empfehlungsvergütungen.
04Erfasste Märkte
4.1 Das Programm erstreckt sich auf Immobilien, die Palmera in den Vereinigten Arabischen Emiraten, im Oman, in Georgien und auf Zypern vermarktet. Wir können jederzeit einen Markt aufnehmen oder herausnehmen; bereits registrierte und geschützte Empfehlungen bleiben davon unberührt.
4.2 Die Regelungen zur Empfehlungsvergütung in Ziffer 6 gelten in allen Märkten gleichermaßen.
4.3 Bei den Werbepflichten ist das anders, und der Unterschied verläuft nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch innerhalb der VAE. Dubai und Abu Dhabi verlangen eine Werbegenehmigung; Ras Al Khaimah, Sharjah, Ajman und Umm Al Quwain verlangen keine. Was daraus folgt, regeln die Ziffern 9 und 10. Grund dafür ist die jeweilige örtliche Regulierung, nicht eine Präferenz von uns.
05Empfehlungen, Zuordnung und Schutz
5.1 Eine Empfehlung entsteht, wenn ein potenzieller Käufer entweder (a) von Ihnen im Partnerbereich registriert wird oder (b) über Ihren Empfehlungslink, Ihren QR-Code oder Ihren Empfehlungscode zu Palmera gelangt.
5.2 Zugeordnet wird Ihnen ein Käufer erst, sobald die Empfehlung bestätigt und in Ihrem Dashboard erfasst ist. Die Bestätigung läuft automatisiert und in der Regel sofort. Lässt sich eine Empfehlung nicht automatisch auflösen, entscheiden wir innerhalb eines Geschäftstages; der Zeitstempel Ihrer Registrierung bleibt in beiden Fällen erhalten.
5.3 Zuordnung über den Link. Ein Käufer, der uns zuerst über Ihren Link erreicht, ist Ihnen ab diesem ersten Besuch 180 Tage lang zugeordnet. Maßgeblich ist der Erstkontakt: Ein späterer Besuch über einen anderen Kanal, auch über unsere eigene Werbung, verdrängt Sie nicht.
5.4 Schutz registrierter Empfehlungen. Ein Käufer, den Sie registrieren und den wir verifizieren, ist ab der Verifizierung 180 Tage lang geschützt. Mit jeder dokumentierten Aktivität zu diesem Käufer, etwa einer Besichtigung, einer Interessenbekundung oder einem abgegebenen Angebot, beginnen die 180 Tage ab diesem Datum neu.
5.5 Ausschlüsse. Keine Zuordnung entsteht, wenn der Käufer im Zeitpunkt Ihrer Empfehlung oder innerhalb der 60 Tage davor bereits Kunde von Palmera war, bereits als Lead erfasst war oder in einem laufenden Verkaufsgespräch mit Palmera stand. Wir teilen Ihnen mit, welcher Ausschlussgrund vorlag und von welchem Datum der Eintrag stammt, mit dem der Abgleich erfolgte.
5.6 Konkurrierende Empfehlungen. Empfehlen zwei oder mehr Partner denselben Käufer, geht die zuerst verifizierte Empfehlung vor.
5.7 Frist für die Geltendmachung. Erreicht uns ein von Ihnen vermittelter Käufer ohne Ihren Code, können Sie die Zuordnung innerhalb von 7 Tagen nach seiner Anfrage geltend machen, indem Sie die Vermittlung belegen. Über solche Ansprüche entscheiden wir nach eigenem Ermessen und begründen unsere Entscheidung schriftlich.
5.8 Mit Fristablauf endet der Schutz. Eine abgelaufene Empfehlung darf Palmera unmittelbar selbst oder ein anderer Partner weiterverfolgen; eine Empfehlungsvergütung steht Ihnen daraus nicht zu.
5.9 Eigenempfehlungen sind unzulässig. Sie dürfen weder sich selbst noch Ihren Ehepartner, ein von Ihnen beherrschtes Unternehmen oder eine als Ihr Strohmann auftretende Person empfehlen.
06Empfehlungsvergütung
6.1 Für jede abgeschlossene Transaktion eines Ihnen ordnungsgemäß zugeordneten Käufers erhalten Sie 30 % der Nettoprovision von Palmera aus dieser Transaktion.
6.2 Anwendungsbereich. Das Programm erfasst Off-Plan-Käufe von einem Bauträger, dessen Objekte Palmera vermarktet. Nicht erfasst sind ein Weiterverkauf, ein Erwerb auf dem Zweitmarkt von einem privaten Verkäufer sowie jede Transaktion, bei der der Verkäufer nicht der Bauträger ist; dafür wird keine Empfehlungsvergütung gezahlt.
6.3 „Nettoprovision von Palmera“ ist die Provision, die Palmera für die betreffende Transaktion tatsächlich vom Bauträger erhält, nach Abzug der Umsatzsteuer und nach Abzug sämtlicher Kürzungen, Nachlässe oder Verrechnungen, die der Bauträger vornimmt.
6.4 Die Provisionssätze unterscheiden sich nach Bauträger, Projekt und Zeitpunkt; sie liegen außerhalb Ihres Einflusses und häufig auch außerhalb unseres Einflusses. Nennen, veröffentlichen oder behaupten Sie gegenüber Dritten keinen Provisionssatz, keine erwartete Auszahlung und keine Ertragszahl.
6.5 Eine Empfehlungsvergütung entsteht nur bei einer abgeschlossenen Transaktion. Für eine Empfehlung, eine Anfrage, eine Besichtigung, eine Interessenbekundung oder eine Reservierung, die nicht zum Abschluss führt, wird nichts gezahlt.
6.6 Ihre Empfehlungsvergütung ist ein verhältnismäßiger Anteil an der Provision, die Palmera aus der Transaktion erhält. Sie wird aus diesem Betrag berechnet und steigt und sinkt mit ihm.
07Zahlung, Zahlungsweg und Anpassung
7.1 Fällig wird eine Empfehlungsvergütung erst, wenn die Transaktion abgeschlossen ist und Palmera die entsprechende Zahlung des Bauträgers vorbehaltlos gutgeschrieben erhalten hat. Üblicherweise leistet der Bauträger diese Zahlung in einer Summe, sobald der Käufer einen festgelegten Anteil des Kaufpreises gezahlt hat und der Kauf- und Verkaufsvertrag (SPA) unterzeichnet ist. Den genauen Auslöser bestimmt der Bauträger; er fällt unterschiedlich aus.
7.2 Gezahlt wird innerhalb von 14 Tagen nach vorbehaltloser Gutschrift der betreffenden Mittel. Die Empfehlungsvergütung wird in AED (VAE-Dirham) berechnet und nach Ihrer Wahl in AED, USD oder EUR ausgezahlt, umgerechnet zum Kurs am Tag der Überweisung.
7.3 Zahlungsweise. Das Empfehlungsentgelt wird per Banküberweisung auf ein Konto gezahlt, das auf Ihren eigenen Namen oder auf den genauen eingetragenen Namen der juristischen Person lautet, die diese Bedingungen angenommen hat, oder in USDT nach Ziffer 7.5. Bei Banküberweisungen muss der Name des Kontoinhabers übereinstimmen. Wir zahlen nicht an Treuhänder, Vermittler oder Konten Dritter.
7.4 Erreichbarkeit der Empfängerbank. Gezahlt wird per Banküberweisung, und nicht jede Bank ist für uns erreichbar. Wir leisten keine Zahlungen an Banken im Iran, in Nordkorea, in Kuba und in Russland; ebenso wenig zahlen wir an eine Bank, die vom Zahlungsempfang über SWIFT ausgeschlossen ist. Maßgeblich ist allein die Empfängerbank, nicht Ihre Person und nicht Ihr Wohnsitz: Liegt Ihre Bank in einem dieser Länder, benennen Sie uns ein Konto bei einer Bank andernorts, das auf Ihren eigenen Namen oder auf die exakte eingetragene Firmierung Ihrer Gesellschaft lautet. Steht dem etwas entgegen, teilen Sie uns dies vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit und nicht erst, wenn eine Empfehlungsvergütung zur Auszahlung ansteht.
7.5 Digitale Vermögenswerte. Wir können die Provision alternativ zur Banküberweisung in USDT zahlen, sofern unser Zahlungsdienstleister dies für Ihren Standort unterstützt. Wählen Sie Ihre Zahlungsweise in Ihrem Profil. Die Wallet muss Ihre eigene sein; wir senden nicht an Einzahlungsadressen von Börsen, an von Dritten für Sie verwahrte Konten oder an sonstige Dritte.
7.6 Vor jeder Auszahlung müssen Sie die Identitäts- und Know-your-Customer-Prüfung durchlaufen und gültige Zahlungsdaten hinterlegen. Bis dahin halten wir Zahlungen zurück.
7.7 Bankgebühren, Gebühren zwischengeschalteter Banken und jede weitere Währungsumrechnung auf Ihrer Seite tragen Sie.
7.8 Anpassung. In Fortführung von Ziffer 6.6 gilt: Nimmt ein Bauträger eine bereits an Palmera geleistete Zahlung für eine Transaktion später zurück oder kürzt er sie, wird Ihr Anteil im selben Verhältnis angepasst; die Differenz wird mit der nächsten an Sie fälligen Zahlung verrechnet.
7.9 Solange eine Empfehlung, eine Transaktion oder ein Partnerkonto wegen eines möglichen Verstoßes gegen diese Bedingungen überprüft wird, kann eine Empfehlungsvergütung einbehalten werden.
08Steuern
8.1 Die Empfehlungsvergütung wird brutto ausgezahlt. Steuern, Sozialabgaben, Gebühren oder sonstige Abgaben, die darauf in irgendeiner Rechtsordnung anfallen, haben allein Sie zu ermitteln, zu erklären und abzuführen.
8.2 Sind Sie umsatzsteuerlich registriert, teilen Sie uns Ihre Registrierungsnummer mit. Wo ein Steuerabzug gesetzlich vorgeschrieben ist, behalten wir den Betrag ein und führen ihn ab.
09Marketing und Werbung
9.1 Name, Logos, Marken, Fotos, Videos, Projektinhalte und die Materialien des Marketing Hub bleiben Eigentum von Palmera oder ihrer Lizenzgeber. Sie erhalten daran ein widerrufliches, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das ausschließlich der Bewerbung des Programms dient und nur gilt, solange Ihr Konto aktiv ist.
9.2 Sie dürfen angeben, dass Sie registrierter Palmera-Partner sind. Nicht bezeichnen dürfen Sie sich als Agent, Mitarbeiter, Vertreter, Makler oder Niederlassung von Palmera; ebenso wenig dürfen Sie eine Palmera-E-Mail-Signatur verwenden oder eine Domain, ein Social-Media-Konto, einen Firmennamen oder eine Werbeidentität registrieren, die „Palmera“ oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung enthält.
9.3 Allgemeine Werbung. Wer für Immobilieninvestments als Thema wirbt, braucht dafür in keinem Markt eine Genehmigung, auch nicht in Dubai und Abu Dhabi. Dazu zählen Marktkommentare, Zahlungspläne, Renditen, Aufenthaltsrecht und Besteuerung sowie die Bewerbung Ihrer eigenen Leistungen. Die Pflichten aus 9.4 und 9.5 greifen erst, sobald ein bestimmtes Projekt, eine bestimmte Anlage oder ein bestimmtes Gebäude genannt wird.
9.4 Nennung eines konkreten Projekts: Dubai und Abu Dhabi. Wer in einem dieser beiden Emirate für eine bestimmte Immobilie wirbt, benötigt eine gültige Werbegenehmigung, die ein lizenziertes Maklerunternehmen hält; die Genehmigungsnummer muss in der Werbung erscheinen. Daraus folgt:
- In sozialen Medien und anderen Kanälen außerhalb der Suchmaschinen dürfen Sie jedes von Palmera veröffentlichte Projekt in Dubai oder Abu Dhabi bewerben, das eine aktuelle Genehmigungsnummer trägt.
- Von uns bereitgestellte Materialien tragen die Genehmigungsnummer bereits. Sie dürfen sie nicht ändern, beschneiden, verdecken oder entfernen.
- Erstellen Sie eigenes Material für ein Projekt in Dubai oder Abu Dhabi, muss die aktuelle Genehmigungsnummer darin erscheinen. Fordern Sie sie vor der Veröffentlichung bei uns an.
- Projekte in der Pre-Launch- oder Interessenbekundungsphase können keine Genehmigung erhalten und dürfen in keinem Kanal öffentlich beworben werden. Mit einem einzeln identifizierten Investor dürfen Sie ein solches Projekt vertraulich besprechen, ohne Preise schriftlich zu veröffentlichen.
9.5 Alle übrigen Märkte. Ras Al Khaimah, Sharjah, Ajman, Umm Al Quwain, Oman, Georgien und Zypern verlangen weder eine Werbegenehmigung noch einen Werbecode. Dort dürfen Sie unsere Materialien verwenden oder eigene erstellen, sofern jeder Preis, jeder Zahlungsplan, jeder Fertigstellungstermin und jede weitere Angabe, die Sie veröffentlichen, der zugehörigen Palmera-Projektseite entnommen und aktuell ist.
9.6 Richtigkeit. Veröffentlichen Sie keinen Preis, keine Verfügbarkeit, keinen Zahlungsplan, keinen Fertigstellungstermin, keine Angabe zu einer Einheit und kein Ausstattungsmerkmal, das Palmera Ihnen nicht schriftlich mitgeteilt oder auf einer Palmera-Projektseite veröffentlicht hat. Was überholt ist, müssen Sie berichtigen oder entfernen.
9.7 Recht, die Entfernung zu verlangen. Palmera kann von Ihnen verlangen, jede Werbung, jeden Beitrag, jede Seite und jedes Material mit Bezug auf Palmera, ihre Projekte, ihre Bauträger oder das Programm zu entfernen, zu ändern oder nicht weiter zu verwenden, und zwar nach alleinigem Ermessen, jederzeit, aus jedem Grund und ohne einen Verstoß darlegen zu müssen. Sie haben der Aufforderung innerhalb von 48 Stunden nach Zugang nachzukommen. Dieses Recht gilt in jedem Markt und auch für Material, das wir zuvor bereitgestellt oder freigegeben haben.
9.8 Wir können Marketingrichtlinien jederzeit erlassen, ändern oder zurückziehen. Die jeweils geltenden Richtlinien sind verbindlich, als wären sie hier abgedruckt.
10Bezahlte Werbung
10.1 Bezahlte Werbung auf Social-Media- und Content-Plattformen ist zulässig, vorbehaltlich Ziffer 9 und Ziffer 10.4. Einzelne Kampagnen bedürfen keiner vorherigen Freigabe.
10.2 Suchplattformen. Bei Google Ads, Microsoft Advertising, Yandex und jeder anderen Such-, Shopping- oder keywordgesteuerten Platzierung dürfen Sie auf folgende Begriffe weder bieten noch sie ansteuern noch mit Ihren Anzeigen darauf erscheinen:
- „Palmera“, „Palmera Elite Real Estate Brokerage“, jede Marke, Website oder Produktbezeichnung von Palmera, jede Falschschreibung davon sowie jede Kombination dieser Begriffe mit einem beliebigen weiteren Begriff;
- den Namen eines Bauträgers, dessen Objekte Palmera vermarktet;
- den Namen eines einzelnen Projekts, einer Anlage oder eines Gebäudes, in jedem Markt.
10.3 Die in 10.2 untersagten Begriffe dürfen ebenso wenig in Anzeigentexten, Überschriften, Beschreibungen, Anzeigenpfaden, Sitelinks, Erweiterungen oder Namen von Werbekonten vorkommen.
10.4 Jede bezahlte Kampagne muss aus einem Werbekonto, einer Seite und einer Geschäftsidentität laufen, die auf Ihren eigenen Namen lauten. Sie darf den Traffic ausschließlich auf eine Palmera-Seite oder auf Ihre Palmera-Partner-Landingpage mit Ihrem Empfehlungscode leiten und darf keine Garantie und keine Prognose zu Rendite, Wertsteigerung, Wiederverkaufswert, Mieteinnahmen, Aufenthaltsrecht oder Visum enthalten.
10.5 Sie dürfen keine Seite und kein Formular betreiben, die Inhalte von Palmera nachbilden. Die Daten eines Käufers zu erheben, um ihn anschließend selbst im Partnerbereich zu registrieren, gehört dagegen zum Programm und ist genau das, was Ziffer 5.1(a) beschreibt.
10.6 Ihre Werbung finanzieren Sie selbst. Palmera erstattet, teilt und garantiert keine Werbeausgaben und schuldet nichts für eine Kampagne, aus der keine abgeschlossene Transaktion hervorgeht.
10.7 Die Regeln und Verifizierungsanforderungen der einzelnen Werbeplattformen einzuhalten, obliegt Ihnen.
10.8 Ein Verstoß gegen Ziffer 10.2 ist eine wesentliche Vertragsverletzung. Palmera darf in diesem Fall fristlos beenden, Empfehlungsvergütungen für jede von der unzulässigen Tätigkeit betroffene Transaktion einbehalten und bereits gezahlte zurückfordern sowie den entstandenen Schaden ersetzt verlangen, einschließlich erhöhter Werbekosten.
11Untersagtes Verhalten
11.1 Verhalten Sie sich jederzeit rechtstreu, redlich und professionell. Untersagt ist Ihnen insbesondere:
- sich als Makler, Agent, Mitarbeiter oder Vertreter von Palmera auszugeben;
- eine Mietrendite, eine Wertsteigerung, einen Wiederverkaufswert, Einkünfte, ein Aufenthaltsrecht oder ein Visum zuzusichern oder anzudeuten;
- einen Preis, eine Verfügbarkeit oder ein Ausstattungsmerkmal zu nennen, das Palmera Ihnen nicht schriftlich mitgeteilt hat;
- unverlangte Massennachrichten jeder Art zu versenden, Kaltakquise per Telefon zu betreiben, gekaufte oder ausgelesene Kontaktlisten zu verwenden oder in Gruppen und Communities zu posten, denen Sie nicht als echtes Mitglied angehören;
- eine Zahlung eines Käufers entgegenzunehmen, zu verwahren oder weiterzuleiten;
- erfundene, doppelte oder betrügerische Empfehlungen einzureichen oder Tracking, Cookies oder die Zuordnung auf irgendeine Weise zu manipulieren;
- ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Untervermittler, Sub-Affiliates oder nachgelagerte Vertreter unter Ihrem Code einzusetzen oder Ihre Zugangsdaten weiterzugeben;
- Palmera, ihre Bauträger oder ihre Projekte herabzusetzen.
11.2 Empfehlungen, die aus einem nach 11.1 untersagten Verhalten hervorgehen, begründen keinen Anspruch auf eine Empfehlungsvergütung, gleich ob die Transaktion zustande kommt oder nicht.
11.3 Wir können veröffentlichtes Material mit Bezug auf Palmera überwachen und Nachweise darüber verlangen, woher eine Empfehlung stammt und worauf die Einwilligung beruht.
12Personenbezogene Daten
12.1 Personenbezogene Daten eines potenziellen Käufers dürfen Sie nur erheben und an Palmera weitergeben, wenn Sie dafür eine Rechtsgrundlage haben und der Käufer die Vermittlung erwartet und ihr zustimmt.
12.2 Halten Sie das gesamte anwendbare Datenschutzrecht ein, darunter das Bundesdekret-Gesetz der VAE Nr. 45 von 2021 über den Schutz personenbezogener Daten und das Recht Ihrer eigenen Rechtsordnung, ebenso die Regeln jeder Messaging- oder Werbeplattform, die Sie nutzen.
12.3 Käuferdaten dürfen Sie ausschließlich für die Vermittlung verwenden. Bewahren Sie sie nicht länger auf als nötig, verwenden Sie sie zu keinem anderen Zweck und geben Sie sie an keinen Dritten weiter.
12.4 Erlangen Sie Kenntnis von einer unbefugten Offenlegung von Daten eines empfohlenen Käufers, benachrichtigen Sie uns unverzüglich.
13Keine Zusicherungen, keine Beratung
13.1 Palmera garantiert keine Leads, Anfragen, Abschlüsse, Transaktionen oder Einnahmen. Aus Ergebnissen der Vergangenheit lässt sich nicht auf künftige Ergebnisse schließen.
13.2 Nichts, was wir Ihnen zur Verfügung stellen, ist eine Finanz-, Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung; Sie dürfen es gegenüber einem Käufer oder Kaufinteressenten auch nicht als solche darstellen.
13.3 Projektangaben, Preise, Zahlungspläne und Verfügbarkeiten stammen von den Bauträgern und können sich ohne Vorankündigung ändern.
14Sperrung und Beendigung
14.1 Jede Partei kann die Teilnahme jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden.
14.2 Wir können Ihr Konto nach eigenem Ermessen sperren oder beenden, auch bei einem Verdacht auf einen Verstoß, und Auszahlungen aussetzen, solange eine Angelegenheit geprüft wird.
14.3 Endet die Teilnahme ohne Verstoß, bleibt die Empfehlungsvergütung für Transaktionen von Käufern geschuldet, die Ihnen vor der Beendigung bereits zugeordnet waren, sofern diese Transaktionen zustande kommen und der Bauträger zahlt; die Ziffern 6 und 7 gelten fort.
14.4 Endet die Teilnahme wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 3.4, 10.2 oder 11.1, können noch nicht ausgezahlte Empfehlungsvergütungen verfallen und bereits gezahlte zurückgefordert werden.
14.5 Mit der Beendigung funktionieren Ihr Empfehlungslink und Ihr Code nicht mehr, Ihr Nutzungsrecht nach Ziffer 9.1 erlischt sofort, und Sie haben sämtliches Material mit Bezug auf Palmera innerhalb von 48 Stunden zu entfernen.
15Haftung
15.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Palmera nicht für mittelbare Schäden, Begleitschäden, Sonderschäden, Folgeschäden oder Strafschadensersatz und ebenso wenig für entgangenen Gewinn, entgangene Gelegenheiten oder Werbeausgaben, die aus dem Programm entstehen.
15.2 Das Programm, der Partnerbereich und sämtliche Materialien werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt; eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Funktion wird nicht zugesichert.
15.3 Die Gesamthaftung von Palmera Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit dem Programm ist auf ordnungsgemäß fällige und noch nicht gezahlte Empfehlungsvergütungen begrenzt.
15.4 Sie stellen Palmera von Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten frei, die aus Ihrem Verstoß gegen diese Bedingungen, aus von Ihnen veröffentlichtem Material oder aus behördlichen Maßnahmen wegen Ihrer Werbung entstehen.
16Änderungen, anwendbares Recht und Kontakt
16.1 Wir können diese Bedingungen ändern, um Änderungen des Programms, des Marktes oder der Rechtslage abzubilden. Über wesentliche Änderungen informieren wir im Partnerbereich. Setzen Sie die Teilnahme nach dem Wirksamkeitsdatum fort, gilt dies als Annahme; nehmen Sie die Änderungen nicht an, treten Sie aus dem Programm aus.
16.2 Ihre Rechte aus diesen Bedingungen dürfen Sie ohne unsere schriftliche Zustimmung weder abtreten noch übertragen.
16.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
16.4 Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, wie es im Emirat Dubai angewendet wird; ausschließlich zuständig sind die Gerichte von Dubai.
16.5 Fragen zu diesen Bedingungen: team@palmera.realestate.
16.6 Sprache. Diese Bedingungen erscheinen in mehreren Sprachen. Maßgeblich ist der englische Text: Weicht eine Übersetzung von ihm ab, gilt der englische Text.
16.7 Frühere Versionen. Version 2.2 ersetzt die Versionen 2.1, 2.0 und 1.0. Palmera bewahrt eine vollständige Aufzeichnung des früheren Textes auf und stellt Ihnen den für Sie geltenden Text auf Anfrage zur Verfügung, solange ein Empfehlungsentgelt aus jenem Zeitraum noch streitig sein könnte.




